Kostenerstattung für Osteopathie

In meiner Praxis wird die Rechnung einer osteopathischen Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) erstellt. Demnach richten sich die Kosten einer Sitzung nach den durchgeführten osteopathischen Techniken an bestimmten Körperregionen, welche in diesem Gebührenkatalog einen bestimmten Kostensatz haben. Dies hat zur Folge, dass die Behandlungskosten einer osteopathischen Sitzung eine kleine Preisspanne haben können, sodass es in der Praxis keinen exakten Festpreis mit einer ganz bestimmten Höhe gibt.
In erster Linie sind osteopathische Behandlungen Selbstzahlerleistungen, das heißt die Kosten sind zunächst eigenhändig zu bezahlen. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen für eine Kostenerstattung der Osteopathie, sofern Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst.
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Kostenerstattung gesetzliche Krankenkassen
Seit 2012 übernehmen über 100 gesetzliche Krankenkassen ebenfalls einen Anteil der Kosten. Die Höhe der Erstattung je Sitzung sowie die Anzahl der bezuschussten osteopathischen Behandlungen innerhalb eines Kalenderjahres unterscheiden sich bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Viele Krankenversicherungen verlangen jedoch für eine Kostenerstattung für osteopathische Sitzungen im Vorwege eine ärztliche Überweisung. Für die jeweilige Erstattungshöhe pro Behandlungseinheit und für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.
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Osteopathie-Kostenerstattung private Krankenkassen
In der Regel sind osteopathische Behandlungen durch private Krankenversicherungen sowie Beihilfeversicherungen bei integrierten Heilpraktikerleistungen komplett erstattungsfähig. Eine ärztliche Empfehlung für eine osteopathische Sitzung im Vorwege der Behandlung ist bei Privatversicherten nicht notwendig.
Die Voraussetzungen für eine Kostenrückerstattung variieren bei vielen Anbietern und den damit verknüpften Tarifen. Viele gesetzliche Krankenkassen benötigen im Vorfeld der osteopathischen Behandlung eine Empfehlung oder ein Privatrezept seitens des Hausarztes, Internisten, Orthopäden, Gynäkologen, Neurologen, Hals-Nasen-Ohren-Arztes, Kieferorthopäden etc. Diese ärztliche Überweisung wird im Anschluss gemeinsam mit der bezahlten Rechnung von der Behandlung an die jeweilige Krankenkasse zugeschickt. Anschließend erstattet die Krankenkasse den im Tarif festgelegten Betrag.
Die Praxis für Osteopathie Hamburg Alexander Roth in Uhlenhorst erfüllt als Mitglied in einem osteopathischen Berufs-Verband, als zertifizierter Heilpraktiker und der damit verbundenen Erlaubnis zur Ausübung der Osteopathie sowie den in der Ausbildung geleisteten 5600 Pflichtstunden, die Voraussetzungen gesetzlicher Krankenkassen für eine anteilige Kostenübernahme der Behandlungskosten.
Als gesetzlich-versicherter Neupatient denken Sie bitte daher vor Ihrem Ersttermin an die notwendige ärztliche Verordnung.

Osteopathie für Erwachsene
(Dauer 50 – 60 Minuten)
90 – 100 Euro
Sportosteopathie
(Dauer 50 – 60 Minuten)
90 – 100 Euro
Kinderosteopathie
(Dauer 40 – 60 Minuten)
80 – 100 Euro
Was bezuschussen Krankenkassen bei einer osteopathischen Sitzung?
Einen Zuschuss zahlt die Krankenversicherung dem Versicherten, wenn er bei der osteopathischen Behandlung diese Leistungen in Anspruch nimmt:
- osteopathische Untersuchungen
- osteopathische Beratungen
- osteopathische Anwendungen bei Strukturen des parietalen Systems, des viszeralen Systems sowie des craniosacralen Systems
- Techniken im Bereich des Bindegewebes
- chiropraktische Eingriffe

Folgende gesetzliche Krankenkassen erstatten anteilig die osteopathische Diagnostik, Behandlung und Beratung:
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Beispiele Kostenerstattung für Osteopathie bei gesetzlichen Krankenkassen
Die folgende Tabelle bietet Mitgliedern unterschiedlicher Kassen einen ersten Überblick darüber, welche Kasse osteopathische Behandlungen übernimmt und in welchem Umfang sie diese erstattet. So können Sie sich bereits vor Vereinbarung eines Termins informieren, in welcher Höhe beispielsweise die
- TK Kostenerstattung für Osteopathie, die
- Salus BKK Kostenerstattung für Osteopathie oder die
- AOK Kostenerstattung für Osteopathie
ausfallen.
Krankenkasse | Mögliche erstattete Sitzungen im Kalenderjahr |
Maximale Kostenübernahme pro Behandlung |
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Techniker Krankenkasse | 4 Sitzungen | 40 Euro |
DAK | 3 Sitzungen | 40 Euro |
AOK Nordwest | max 500 Euro je Kalenderjahr | 80% der Rechnung |
AOK Niedersachsen | max 500 Euro je Kalenderjahr | 80% der Rechnung |
IKK classic | 4 Sitzungen | 40 Euro |
atlas BKK ahlmann | 6 Sitzungen | 65 Euro |
VIACTIV Krankenkasse | 6 Sitzungen | 60 Euro |
Securvita | 6 Sitzungen | 60 Euro |
HEK | 3 Sitzungen | 30 Euro |
Salus BKK | keine Angabe | 60 Euro |
Diese Angaben sind ohne Gewähr und können sich jederzeit verändern.
Bei weiteren Fragen zu den Behandlungskosten, der Kostenerstattung sowie zur Osteopathie und dem Behandlungsablauf können Sie mich gerne telefonisch kontaktieren. Ich werde mir hierfür ausreichend Zeit für Ihre Anliegen nehmen.